Wasserzähler
Nach § 10 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Solms und der DIN 1988 sind die Stadtwerke Solms verpflichtet, die durch den Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen festzustellen, die den Regeln der Technik und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Wasserzähler ist Eigentum der Stadtwerke Solms; er wird in der Regel alle 6 Jahre gemäß der Eichfrist ausgewechselt. Die Eichfrist ist auf dem Wasserzähler dokumentiert.
Nach kalten Wintern werden gehäuft Frostschäden an den Messeinrichtungen festgestellt. Der Schutz des Zählers vor Frost, Abwasser und Grundwasser gehört zu den Kundenpflichten. Es ist ein geeigneter Einbauort zu wählen; ein frostfreier Schacht oder Keller sind dafür ausreichend. Trotzdem sollte im Winter regelmäßig kontrolliert werden, dass offene Fenster oder Lüftungsöffnungen nicht doch zum Gefrieren des Zählers führen können. Vorbeugendes Handeln spart Wege, Zeit und vor Allem Geld, denn die Kosten für den durch Frost zerstörten Zähler und für dessen Auswechslung trägt der Kunde.